Generell
| Inbegriffene Kilometer | 200km/Tag |
| Preis für Zusatzkilometer | CHF 0.8/KM |
| Mindestalter für Mieter | 23 Jahre |
| Fahrzeugausweis | B |
| Rauchen | verboten |
| Haustiere | nicht erlaubt |
| Festivals | nur in Absprache |
1) Mietzins und Zahlung
Beim Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50 % innert 14 Tagen fällig, der verbleibende Betrag muss vor der Übergabe beglichen werden.
Der Mietzins ist vor Mietbeginn vollständig auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen. Die Kaution erfolgt bei der Übergabe.
2) Übergabe und Rückgabe
- Die Rückgabe hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zu erfolgen. Bei unentschuldigter verspäteter Rückgabe, wodurch eine Verzögerung der Weitervermietung des Wohnmobils entsteht, wird eine Gebühr von CHF 50/Stunde berechnet sowie weitergehende Schadensersatzansprüche vorbehalten
- Übergabe in gereinigtem, verkehrstauglichem, vollgetanktem Zustand (Checkliste und Protokoll von beiden Parteien zu unterschreiben).
- Rückgabe in gereinigtem Zustand (Innen Besenrein, WC-Kassette geleert, Grauwassertank geleert, Küchenutensilien sauber, Kühlschrank geleert, Inventar komplett).
- Fehlendes oder beschädigtes Inventar wird dem Mieter zum Neuwert in Rechnung gestellt.
- Außen Reinigung übernimmt der Vermieter.
3) Kaution und Sicherheitsleistungen
Der Mieter ist verpflichtet, vor Mietbeginn eine Kaution in Höhe von CHF 1’500.00 entweder auf das angegebene Konto zu überweisen oder in Bar in der Landeswährung mitzubringen.
Bei Barzahlung in Fremdwährung beträgt die Kaution umgerechnet CHF 1’700.00.
Die Kaution dient zur Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere für Selbstbehalte, Fahrzeugschäden, fehlendes oder beschädigtes Inventar, außergewöhnliche Reinigungsmassnahmen, offene Gebühren sowie Mehrkilometer.
Für Mieter ohne Wohnsitz in der Schweiz wird die Kaution innerhalb von 20 Tagen nach ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe und Abschluss der Abrechnung zurückerstattet.
4) Versicherungen und Selbstbehalt
- Haftpflichtversicherung (unbegrenzte Deckung)
- Pannendienst 7x24h (Inland: 00800 24 800 800, Ausland: +41 58 285 28 28)
- Vollkasko-Versicherung mit CHF 1’500.00 Selbstbehalt pro Schadenfall, vom Mieter bei Selbstverschulden zu tragen.
- Diebstahlversicherung für Fahrzeug und Zubehör. Persönliche Gegenstände sind über die eigene Hausratversicherung des Mieters abzusichern.
- Grobfahrlässigkeit, Alkohol-/Drogenfahrten, Missachtung der Vorschriften sind ausgeschlossen und können volle Schadenshaftung des Mieters begründen.
5) Pflichten und Gebrauch des Mietgegenstands
- Sorgsamer Umgang mit dem Fahrzeug; Bedienungs- und Wartungsvorschriften (Öl, Wasser, Reifendruck alle 2’000 km).
- Fahrzeug darf nur vom/dem im Vertrag genannten Fahrer genutzt werden (Mindestalter 23 Jahre, mind. 2 Jahre Besitz Kat. B Führerausweis).
- Im Wohnmobil ist Rauchen und die Mitführung von Tieren untersagt (Tiere nur nach ausdrücklicher Absprache).
- Keine Überladung, keine Weitervermietung, keine unentgeltliche Ausleihe.
- Keine entgeltliche Personen-/Warentransporte, keine Lernfahrten, keine Fahrten in Krisenregionen oder verbotene Länder (Details auf Anfrage).
- Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, Parkbussen usw. gehen zu Lasten des Mieters.
- Schäden, Diebstahl, Unfall sind unverzüglich dem Vermieter und – falls nötig – der Polizei zu melden.
6) Reparaturen und Schäden
- Reparaturen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig; Kosten werden nur gegen Vorlage von Quittungen übernommen.
- Für selbstverschuldete oder grobfahrlässige Schäden haftet der Mieter vollumfänglich.
- Unbemerkte Schäden: Der Vermieter kann auch nachträglich regressieren, wenn nach der Abrechnung Schäden festgestellt werden.
7) Reinigung
- Der Innenraum ist vom Mieter komplett gereinigt zurückzugeben (Innen Besenrein, WC-Kassette geleert, Grauwassertank geleert, Küchenutensilien sauber, Kühlschrank geleert, Inventar komplett).
- Nicht oder schlecht gereinigte Rückgabe wird mit CHF 50/Std. (Innen) und CHF 150 (Toilette) von der Kaution abgezogen.
8) Stornierungsbedingungen
Bei Vertragsrücktritt gelten folgende Sätze:
- Bis 60 Tage vor Übergabe: 30CHF Bearbeitungsgebühr und 100% Rückerstattung
- Zwischen 30-60 Tage vor Übergabe: 50% des Mietpreises werden rückerstattet
- 0-14 Tage vor Übergabe: keine Rückerstattung
- Rücktritt ist schriftlich per Mail zu erklären.
- Keine Rückerstattung bei vorzeitigem Abbruch.
9) Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Verluste, Verspätungen, Schadensfolgen oder Ausfälle infolge Panne, Unfall oder sonstigen Umständen, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach OR Art. 97 ff.
10) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich Schweizerisches Recht (OR Art. 253 ff.).
Gerichtsstand: Sitz des Vermieters: See-Gaster St.Gallen
11) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine möglichst nahekommende Ersatzregelung gilt.
